Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Transportdienstleistungen der Packlast Peter Mohr
Stand: 15.01.2025
Präambel
Packlast Kurierdienst-Vermittlung von Botenfahrten – im weiteren „Packlast“ genannt – repräsentiert die ihr angeschlossenen Kurierunternehmer, die als Frachtführer im erlaubnisfreien Straßengüterverkehr im Bereich von Botenfahrten und Kleintransporten im Großraum Berlin selbständig Beförderungsleistungen erbringen.
Packlast hat hierfür ein App-System entwickelt, über das Auftraggeberanfragen an die angeschlossenen Kurierunternehmer vermittelt werden und der Kontakt zwischen Auftraggebern und Kurierunternehmern hergestellt wird (im Folgenden „Packlastvermittlung“ genannt).
Die Verträge über die Beförderungsleistungen werden grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem Kurierunternehmer geschlossen. Die für den Frachtauftrag ausgehandelte Fracht wird vom Kurierunternehmer regelmäßig bei Ablieferung über die App abgerechnet. Packlast speichert hierfür alle erforderlichen Daten. Frachtaufträge, für die eine Zahlung nach Rechnung vereinbart wird, werden von Packlast im Namen der Kurierunternehmer gegenüber den Auftraggebern abgerechnet.
Die Leistungen der Kurierunternehmer basieren auf den abrufbaren unverbindlichen Preisempfehlungen sowie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 1 (2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Kurierunternehmer bei Verlusten und Beschädigungen auf nationalen Transporten pro übernommenem Paket zu einer gewichtsunabhängigen Haftung von 500,00 €. Bei nationalen Transportaufträgen von Urkunden und Dokumenten ist der Kurierunternehmer verpflichtet, seine Haftung durch eine Verkehrshaftungsversicherung bis zu 50.000,00 € je Schadensereignis abzudecken.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transportdienstleistungen, die von Packlast Peter Mohr (nachfolgend „Packlast“) erbracht werden, insbesondere für innerstädtische Abholungen und Lieferungen von Tür zu Tür sowie europaweite Transporte, bei denen die Lieferung bis zur Bordsteinkante erfolgt.
1.2 Abweichende, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn Packlast diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Auch die Ziffern 1.1 und 1.2 finden Anwendung, wenn der Kunde in der Vergangenheit mit Packlast zusammengearbeitet hat und weiterhin die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen Packlast und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über die Transportdienstleistung kommt ausschließlich durch die Buchung über die digitalen Plattformen von Packlast (Website oder mobile App) zustande.
2.2 Mit der Eingabe der Buchungsdaten und dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Transportvertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Packlast das Angebot des Kunden durch die Bestätigung der Buchung in der App oder per E-Mail annimmt und der Kunde die Zahlung erfolgreich vorgenommen hat. Packlast behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Eine Buchungsbestätigung dient nur der Bestätigung des Eingangs der Buchung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
3. Leistungsumfang
3.1 Innerstädtische Transporte: Packlast führt innerstädtische Tür-zu-Tür-Transporte aus, wobei die Ware sowohl an der Abholadresse abgeholt als auch an der Zieladresse bis zur Haustür geliefert wird. Eine Anlieferung innerhalb des Gebäudes oder der Wohnung ist nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und ein entsprechender Aufpreis wurde vereinbart.
3.2 Europaweite Transporte: Bei europaweiten Transporten erfolgt die Lieferung ausschließlich bis zur Bordsteinkante. Eine Lieferung innerhalb des Gebäudes oder auf den Grundstücksbereich des Empfängers ist ausgeschlossen, es sei denn, eine besondere Vereinbarung und ein entsprechender Aufpreis wurde getroffen.
3.3 Der genaue Umfang der Dienstleistung (Abholadresse, Lieferadresse, Art der Ware, voraussichtliche Lieferzeit) wird im Buchungsprozess festgelegt und in der Buchungsbestätigung schriftlich fixiert.
3.4 Der Transport von Gefahrgütern, lebenden Tieren, verderblichen Waren oder anderen Gütern, deren Transport aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten ist, ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
3.5 Packlast behält sich das Recht vor, Transportaufträge abzulehnen, wenn die zu transportierenden Güter den geltenden rechtlichen Vorschriften widersprechen oder aus anderen Gründen eine Durchführung des Transports nicht möglich ist.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zu transportierenden Güter ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken. Hierbei sind alle gängigen Sicherheitsstandards sowie gesetzliche Vorschriften zu beachten.
4.2 Der Kunde hat sämtliche erforderlichen Angaben zu den transportierten Gütern (z.B. Gewicht, Maße, Inhalt) vollständig und korrekt anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben sind dem Kunden zuzurechnen und können zu zusätzlichen Kosten oder Schäden führen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei internationalen Transporten alle notwendigen Zolldokumente und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Sollte dies unterlassen werden, trägt der Kunde die Verantwortung für Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die nicht rechtzeitige Bereitstellung dieser Dokumente entstehen.
4.4 Der Kunde haftet für alle Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung oder falscher Angaben über Art und Menge der Güter entstehen. Packlast haftet nicht für Schäden, die durch die unzureichende Verpackung oder fehlerhafte Angaben des Kunden verursacht werden.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung erfolgt im Voraus und direkt über die von Packlast zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung). Zahlungen müssen zum Zeitpunkt der Buchung vollständig und ordnungsgemäß abgewickelt werden.
5.2 Im Falle eines internationalen Transportauftrags sind auch Zahlungen per Banküberweisung möglich, wenn dies im Buchungssystem vorgesehen ist.
5.3 Eine Buchung gilt erst dann als angenommen, wenn die Zahlung vollständig bearbeitet wurde und Packlast die Buchung bestätigt hat.
5.4 Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, es fallen zusätzliche Kosten (z.B. Mautgebühren, Zollgebühren) an, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.5 Bei verspäteter Zahlung behält sich Packlast das Recht vor, den Transportauftrag nicht durchzuführen und gegebenenfalls eine Stornogebühr zu erheben.
6. Haftung
6.1 Packlast haftet nur für Schäden an den transportierten Gütern, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Packlast oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.2 Bei internationalen Transporten, die unter das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) fallen, richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des CMR. Packlast haftet höchstens bis zur festgelegten Haftungsgrenze des CMR.
6.3 Die Haftung von Packlast ist auf den tatsächlichen Warenwert der beschädigten Güter begrenzt, jedoch maximal auf 10 EUR pro Kilogramm des Bruttogewichts der beschädigten Ware.
6.4 Eine Haftung für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Schäden durch Produktionsausfälle, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 7 Unzulässige Transportgüter
(1) Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich solche Gegenstände zur Beförderung durch Packlast zu übergeben, deren Transport nicht gegen geltende Gesetze, behördliche Vorschriften oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
(2) Vom Transport durch Packlast ausgeschlossen sind insbesondere:
Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist, insbesondere nach dem Strafgesetzbuch, dem Waffengesetz, dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Sprengstoffgesetz, Waffen, Munition und waffenrechtlich relevante Teile, Explosivstoffe, entzündliche, giftige oder anderweitig gefährliche Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts, Illegale Drogen, Betäubungsmittel, Cannabisprodukte sowie entsprechendes Zubehör, Alkohol, Tabakwaren und andere reglementierte Genussmittel, Arzneimittel, verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder Vitamine,
Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Wertpapiere, Lottoscheine, Gutscheine oder vergleichbare Zahlungsmittel, Medizinischer Abfall, infektiöse oder kontaminierte Materialien, Gestohlene, gefälschte oder nicht rechtmäßig im Besitz befindliche Waren, Tiere, lebende Organismen oder biologische Proben, Besonders empfindliche, leicht zerbrechliche oder unzureichend verpackte Gegenstände, Sendungen mit unzutreffenden oder irreführenden Adressaufklebern oder ohne eindeutige Kennzeichnung.
(3) Diese Liste ist nicht abschließend. Packlast behält sich das Recht vor, weitere Gegenstände vom Transport auszuschließen oder einzelne Sendungen im Einzelfall abzulehnen, insbesondere wenn dadurch die Sicherheit von Personal, Dritten, Fahrzeugen oder der Ablauf des Transports gefährdet wird.
(4) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter, die infolge der Übergabe unzulässiger Transportgüter entstehen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen behält sich Packlast das Recht vor, das Nutzerkonto zu sperren oder zu kündigen sowie rechtliche Schritte einzuleiten
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Der Kunde kann den Transportvertrag bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Transporttermin kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Transportbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Transportpreises erhoben.
8.2 Für internationale Transporte beträgt die Stornierungsfrist 48 Stunden. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist storniert, erfolgt eine Rückerstattung des gesamten Transportpreises. Bei späterer Stornierung bleibt der gesamte Transportpreis fällig.
9. Datenschutz
9.1 Packlast verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden nur zur Abwicklung des Transportvertrages und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.
9.2 Detaillierte Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Packlast enthalten, die auf den Plattformen von Packlast einsehbar ist.
10. Versand von Benachrichtigungen zum Lieferstatus
Um Ihre Bestellung ordnungsgemäß abzuwickeln, informieren wir Sie per SMS, E-Mail oder Push-Nachricht über den aktuellen Status Ihrer Lieferung. Hierzu verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten (z. B. Mobilnummer, E-Mail-Adresse), die Sie uns im Rahmen der Bestellung zur Verfügung gestellt haben.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Sie können dieser Kontaktaufnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Benachrichtigung über den Lieferstatus in diesem Fall nicht mehr möglich ist.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Transportvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Packlast, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.